Der Grüne Haken – zertifizierte Lebensqualität in Senioreneinrichtungen
Wir gratulieren dem Seniorenstift An der Haard in Oer-Erkenschwick zum „Grünen Haken“!
Das Seniorenstift An der Haard in Oer-Erkenschwick darf sich als „verbraucherfreundlich“ bezeichnen und für zwei Jahre das Qualitätssiegel „Grüner Haken“ führen. Freiwillig hat sich das Haus durch die Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung (Heimverzeichnis gGmbH) begutachten lassen und dabei fast alle Kriterien für Lebensqualität im Alter erfüllt. Dafür erhält die Einrichtung die Auszeichnung „Grüner Haken“, das bundesweit einzige Qualitätszeichen, das für hohe Lebensqualität und ausgewiesene Verbraucherfreundlichkeit im Alter vergeben wird.
Die Zertifizierung fand am 08.09.2021 statt, sie ist gültig bis zum 11.08.2023. Geprüft wurden Kriterien aus den Dimensionen
Selbstbestimmung 100%, Teilhabe 100% und Menschenwürde 100%.
In Corona-Zeiten gehören zur Begutachtung auch Aussagen darüber, ob die Einrichtung alle gebotenen Vorkehrungen getroffen hat, damit nicht eine Besuchs- und Ausgehsperre verhängt werden muss, die die Bewohnerinnen und Bewohner in die Isolation treiben würde. Das Seniorenstift An der Haard, das die dafür notwendigen Kriterien erfüllt, wird darüber hinaus mit dem besonderen Qualitätszeichen „Corona-Check für Lebensqualität“ ausgezeichnet.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem hervorragenden Ergebnis!
Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
Am 24.2.2020 wurde im Seniorenstift An der Haard eine Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen durchgeführt.
Die Zusammenfassung der Prüfung können Sie hier als PDF herunterladen. ›››››
Qualitätsprüfungen durch MDK, Gesundheitsamt und Heimaufsicht
Am 02.10.2019 erfolgte eine umfassende Prüfung unserer Einrichtung durch die Heimverzeichnis gGmbH. Wir haben diese Prüfung erfolgreich bestanden und dürfen ab sofort den sog. Grünen Haken führen. Damit zählen wir zu den Senioreneinrichtungen, in denen Respekt, Rücksichtnahme, Selbstbestimmung und die Wahrung der Privatsphäre einen besonders hohen Stellenwert einnehmen.
Am 10.10.2018 erfolgte eine infektionshygienische Überwachung gem. § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie § 17 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW) unserer Einrichtung durch das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen. Aus hygienischer Sicht wurden bei der Besichtigung keine Mängel festgestellt. Die Einrichtung macht einen sauberen und gut geführten Eindruck.
Am 26.02.2018 hat eine Qualitätsprüfung nach §§ 114ff. SGB XI unserer Einrichtung stattgefunden. Die Begutachtung endete mit der Note 1,3. Näheres siehe unter www.pflegelotse.de